AGB für Montage- und Werkleistungen – ausschließlich für Unternehmer (B2B) – Stand: März 2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Montage- und Werkleistungen, die die DT Industrieservice UG (haftungsbeschränkt), Venusgasse 10, 47051 Duisburg (nachfolgend „Auftragnehmer"), mit ihren Auftraggebern schließt.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden keine Leistungen erbracht.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffen werden, haben stets Vorrang vor diesen AGB.
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
2.4 Unterlagen, die Angeboten beigefügt sind (Zeichnungen, Kalkulationen), sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht zugänglich gemacht werden.
3.1 Der Auftragnehmer erbringt Montage- und Werkleistungen im Bereich Fassadenverkleidung, Trapezblech-Montage, gedämmte Fassadenelemente, Unterkonstruktionen sowie Kantteile und Abschlussprofile an Industrie- und Gewerbehallen.
3.2 Alle Montagearbeiten werden nach den Montage- und Ausführungsplänen des Auftraggebers durchgeführt. Die Planungsverantwortung verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Mängel, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder widersprüchlichen Plänen des Auftraggebers beruhen.
3.3 Der Auftraggeber hat folgende Mitwirkungspflichten zu erfüllen:
3.4 Wird der Auftragnehmer durch die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers behindert, kann er eine angemessene Verlängerung der Ausführungsfrist sowie Mehrkosten infolge der Behinderung geltend machen.
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Hinweis gemäß § 13b UStG (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers): Soweit die Leistungen des Auftragnehmers der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG unterliegen (Bauleistungen zwischen Unternehmern), stellt der Auftragnehmer Rechnungen ohne Ausweis von Umsatzsteuer mit dem Vermerk „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" aus. Der Auftraggeber bestätigt auf Anfrage schriftlich, ob er die Voraussetzungen des § 13b UStG erfüllt.
4.2 Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Pauschale für Mahnkosten gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
4.4 Bei Leistungen mit einer Ausführungsdauer von mehr als 4 Wochen oder einem Auftragswert von über 5.000 EUR netto ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen nach Baufortschritt zu verlangen.
4.5 Bei erheblichen Kostensteigerungen für Material (insbesondere Stahl) oder Energie, die nach Vertragsschluss eintreten und die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat und die 10 % der kalkulierten Kosten übersteigen, sind die Parteien verpflichtet, über eine angemessene Vergütungsanpassung zu verhandeln.
4.6 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bestehen nur, soweit der zugrunde liegende Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.1 Terminangaben sind, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindliche Schätztermine.
5.2 Vereinbarte Ausführungsfristen verlängern sich angemessen, wenn der Auftragnehmer durch Umstände behindert wird, die er nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere für:
5.3 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Behinderungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich schriftlich informieren.
6.1 Nach Fertigstellung der Leistung hat der Auftraggeber die Abnahme unverzüglich durchzuführen. Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung schriftlich an.
6.2 Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb von 12 Werktagen nach schriftlicher Fertigstellungsmeldung die Abnahme unter Angabe konkreter Mängel zu verweigern. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
6.3 Nimmt der Auftraggeber die Leistung ganz oder teilweise in Benutzung, ohne Vorbehalte anzumelden, gilt sie insoweit als abgenommen.
6.4 Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig und beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen. Die Beweislast für Mängel geht auf den Auftraggeber über.
6.5 Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht, die Abnahme zu verweigern.
7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für Bauwerke und Arbeiten an Bauwerken 4 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Für sonstige Werkleistungen beträgt die Frist 2 Jahre ab Abnahme.
7.2 Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich unter konkreter Bezeichnung des Mangels zu melden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
7.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Auftragnehmer kann die Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung vornehmen.
7.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen nach Maßgabe des § 8 dieser AGB.
7.5 Die Gewährleistung entfällt, soweit:
8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.4 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
9.1 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen Material oder Bauteile liefert, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers (Vorbehaltsware).
9.2 Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
9.3 Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu unterrichten.
10.1 Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Ansprechpartner. Dies umfasst insbesondere Kontaktdaten, Rechnungs- und Zahlungsdaten sowie projektbezogene Kommunikation.
10.2 Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflichten, insbesondere steuerliche Aufbewahrungsfristen).
10.3 Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: datenschutz.html
11.1 Anzuwendendes Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
11.2 Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Duisburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
11.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
11.4 Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Einzelvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Stand: März 2026 – DT Industrieservice UG (haftungsbeschränkt), Duisburg